Ist die Entsorgung Asbest oder asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden.
Asbest, asbesthaltige Zementbaustoffe, sowie asbesthaltige Baustoffe müssen wegen dem erhöhten Gesundheitsrisiko in Big-Bag oder Platten-Big-Bag staubdicht eingeschweißt werden. Wir bietet Ihnen passende Umverpackungen an.