Altholz ist verbautes und oft behandeltes Holz, das bei Baumaßnahmen wie Gebäuderückbau oder Renovierungsarbeiten anfällt. Dazu gehören Massivhölzer ebenso wie Holzwerkstoffe, Span- und Tischlerplatten.
Holz wird nach der Altholz-Verordnung in vier Kategorien unterteilt:
nicht behandeltes Holz (A 1), behandeltes Holz (A 2), belastetes Altholz (A 3) und besonders belastetes Altholz (A 4).
Was ist KEIN Altholz?
Kein Altholz ist Gartenabfall, Baumschnitt, Baumwurzeln, Laminat und Holz mit Fremdanhaftungen wie z.B. Dachpappe. Baumwurzeln und Baumstämme können als Grünabfälle entsorgt werden.
Infos zur Entsorgung
Das Altholz sollte nach den Kategorien A1 – A4 getrennt gesammelt und entsorgt werden. Bei vermischten Althölzern wird immer die höchste Kategorie angenommen, was zu sehr hohen Entsorgungskosten führen kann. Bei Fremdanhaftungen wird die gesamte Ladung umdeklariert bzw. als gemischte Baustellenabfälle entsorgt.
Bei A4 Holz handelt es sich um gefährlichen Abfall (Sonderabfall) und muss mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden!
Möglichkeiten der Entsorgung
BESCHREIBUNG | AVV | GEEIGNETE CONTAINER | ANLIEFERUNG | |||
Altholz A1 - Naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde. | 150103 | Minicontainer 1 m³ | Absetzcontainer 2 bis 10 m³ | Abrollcontainer 7 bis 10 m³ | ||
Altholz A2 – A3 - Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz mit und ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. | 150103 170203 200138 | |||||
Altholz A4 - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz. | 170204* 200137* |