FAQ

Der Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen, dessen Unterrahmen genormt ist. Sein Aufbau kann je nach Verwendungszweck (innerhalb der Normmaße) sehr unterschiedlich sein. Die Abrollcontainer sind in offener oder gedeckter Ausführung, mit Flügeltüren oder Pendelklappe, sowie als Presscontainer, Bauschuttcontainer usw. erhältlich. An den Vorderseite befindet sich ein Haken, über denen der Abrollcontainer von einem LKW aufgenommen werden kann. Der Vorteil zum Absetzcontainer, sind die lieferbaren Containergrössen von 5 bis 40 m³. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über die lieferbaren Container.

Abroller 30

Abrollcontainer 30 cbm mit Deckel

Fahrzeug Abroller

LKW mit Abrollcontainer

In den Container darf grundsätzlich alles, wofür Sie den Behälter auch bestellt haben. Eine Vermischung von Abfällen ist aber nicht erlaubt. Vermischte Container werden dann häufig sehr Teuer, weil wir die Sortierung der Abfälle übernehmen müssen. Durch Trennung der Abfälle sparen Sie erhebliche Entsorgungskosten, auch bei Bestellung eines zweiten Behälters.

Gefährliche Abfälle oder auch Sonderabfälle wie asbesthaltige Stoffe, Isolierwolle, Altöle usw. dürfen nur in speziellen Behältern oder Verpackungen gelagert und transportiert werden. Für gefährliche Abfälle wird teilweise dann auch eine Analyse benötigt, um die passende Entsorgungsanlage für die Abfälle zu finden. Ein Beschreibung von Abfällen finden Sie hier.

In der Containergestellung ist eine Miete von bis zu 5 Werktage enthalten. Für jeden weiteren Tag wird eine Gebühr erhoben. Sollte der Container den einen oder anderen Tag länger stehen, sprechen Sie es vorher mit uns ab und wir werden Ihnen auch bei 6 oder 7 Tagen keine Standgebühr berechnen.

Der Behälter darf maximal bis zur Oberkante befüllt werden. Ein Beladen über die Behälteroberkante hinaus, z.B. durch hochkantstellen von Türen oder Platten, ist wegen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Behälters und des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Der Belader ist ebenfalls für die Ladung verantwortlich.

Ein Container kann eigendlich überall aufgestellt werden, wo der LKW ihn abstellen kann. Es sollte aber beachtet werden, dass der Container bei der Abholung gefüllt ist und dadurch um einiges schwerer ist. Ein befestigter und tragfähiger Untergrund ist deshalb Voraussetzung.

Beim aufstellen von Containern im öffentlichen Bereich sind natürlich gesetzliche Bestimmungen wie z.B. Durchfahrtsbreite zu beachten. Auch muss in diesem Fall eine Genehmigung bei der Behörde eingeholt werden.