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Altholz entsorgen: Plambeck Abfallguide

Abfallguide Altholz entsorgen

Was fällt alles unter Altholz?

Holz wird nach der Altholz-Verordnung in vier Kategorien unterteilt:

nicht behandeltes Holz (A 1), behandeltes Holz (A 2), belastetes Altholz (A 3) und besonders belastetes Altholz (A 4).

  • Altholz A1, unbelastetes und unbehandeltes Holz

    Abfall Altholz A1 634x634Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz wie z.B.: Paletten aus Vollholz; Transportkisten aus Vollholz; Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz

  • Altholz A2 -A3, behandeltes Holz

    Abfall Altholz A3 Moebel 634x634Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel, wie z.B.: Türblätter und Zargen von Innentüren; Schalhölzer

  • Altholz A4, Holz mit gefährlichen Stoffen

    Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie z.B.: mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz; Bahnschwellen; Leitungsmasten; Brandholz; Imprägnierte Bauhölzer; Jägerzäune

Was ist KEIN Altholz?

Kein Altholz ist Gartenabfall, Baumschnitt, Baumwurzeln, Laminat und Holz mit Fremdanhaftungen wie z.B. Dachpappe. Baumwurzeln und Baumstämme können als Grünabfälle entsorgt werden.

Infos zur Entsorgung

Das Altholz sollte nach den Kategorien A1 – A4 getrennt gesammelt und entsorgt werden. Bei vermischten Althölzern wird immer die höchste Kategorie angenommen, was zu sehr hohen Entsorgungskosten führen kann. Bei Fremdanhaftungen wird die gesamte Ladung umdeklariert bzw. als gemischte Baustellenabfälle entsorgt.

Bei A4 Holz handelt es sich um gefährlichen Abfall (Sonderabfall) und muss mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden!

Möglichkeiten der Entsorgung