Bauschutt fällt beim Neubau, Ausbau, bei Sanierungen aber auch beim Rückbau von Gebäuden an. Er kann, soweit nicht mit Fremd- oder Schadstoffen vermischt, weitgehend wiederverwertet und zu hochwertigem Ersatzbaustoff recycelt werden.
Unter dem Begriff Bauschutt versteht man den mineralischen Anteil aller Bauabfälle, der besonders häufig in Ziegeln, Beton, Fliesen, Mauersteinen oder Putzresten vorkommt.
Was ist KEIN Bauschutt?
Andere Materialien wie Kunststoffe, Verpackungen, Holz, Papier, Gipskartonplatten (Rigips), Holzfaserzement (Heraklith), Glaswolle oder Steinwolle, Farben und Lacke.
Infos zur Entsorgung
Das Altholz sollte nach den Kategorien A1 – A4 getrennt gesammelt und entsorgt werden. Bei vermischten Althölzern wird immer die höchste Kategorie angenommen, was zu sehr hohen Entsorgungskosten führen kann. Bei Fremdanhaftungen wird die gesamte Ladung umdeklariert bzw. als gemischte Baustellenabfälle entsorgt.
Bei A4 Holz handelt es sich um gefährlichen Abfall (Sonderabfall) und muss mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden!
Möglichkeiten der Entsorgung
BESCHREIBUNG | AVV | GEEIGNETE CONTAINER | ANLIEFERUNG | |||
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Beton - reinen Betonabbruch | 170101 | Minicontainer 1 m³ | Absetzcontainer 2 bis 10 m³ | Abrollcontainer 7 bis 10 m³ | ![]() | ![]() |
gemischter Bauschutt - Natursteine, Mauerwerk, Ziegelsteine, zerkleinerten Straßenaufbruch, reinen Betonabbruch, sowie Fliesen und Kacheln, Dachziegel, ferner Mörtel- und Putzreste, normalerweise auch Wachbecken und Toiletten | 170107 | ![]() | ![]() | |||
gemischter Bauschutt, der gefährliche Stoffe enthält | 170106* | ![]() | ![]() |