Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem im Baubereich eingesetzt: in Rohren für den Hoch- und Tiefbau, ebenen oder gewellten großformatigen Platten, aber auch als kleinformatige Fassaden- und Dachplatten.
Auch in Gebrauchsartikeln wie Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern und weiteren Produkten wurde Asbest oder asbesthaltiges Material eingesetzt. So wurde es auch für Elektro-Heizgeräte (Speicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Direktheizgeräte, Heizstrahler) und Haushaltsgeräte (Elektroherde, Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte wie Haartrockner, Toaster, Diaprojektoren, Bügeleisen) genutzt.
Siehe dazu auch die Vollzugshilfe (Mitteilung M23) der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LAGA.
Dazu können Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Blumenkästen, Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau, Fensterbänke, Isolierung, Glaswolle, Steinwolle, Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern, Nachtspeicheröfen oder weitere Produkte gehören, in denen Asbest verbaut wurde.
Was ist KEIN Asbest?
Die von Asbest ausgehenden Gesundheitsgefahren führten 1995 zu einem Verbot des Inverkehrbringens (Herstellung, Vermarktung und Verwendung) von Asbestprodukten in Deutschland. Daher kann man davon ausgehen, dass Produkte die nach 1995 vermarktet wurden, kein Asbest enthält. Im Zweifelsfall kann nur eine genaue Recherche darüber entscheiden, ob das Material Asbest enthält oder nicht.
Allgemeine Infos zur Entsorgung
Ist die Entsorgung Asbest oder asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden.
Asbest muss staubdicht in so genannten Big-Bags verpackt werden.
Asbesthaltige Baustoffe dürfen auf keinen Fall mit Bauschutt vermischt entsorgt werden.