Bauschutt fällt beim Neubau, Ausbau, bei Sanierungen aber auch beim Rückbau von Gebäuden an. Er kann, soweit nicht mit Fremd- oder Schadstoffen vermischt, weitgehend wiederverwertet und zu hochwertigem Ersatzbaustoff recycelt werden.
Unter dem Begriff Bauschutt versteht man den mineralischen Anteil aller Bauabfälle, der besonders häufig in Ziegeln, Beton, Fliesen, Mauersteinen oder Putzresten vorkommt.
Was ist KEIN Bauschutt?
Andere Materialien wie Kunststoffe, Verpackungen, Holz, Papier, Gipskartonplatten (Rigips), Holzfaserzement (Heraklith), Glaswolle oder Steinwolle, Farben und Lacke.
Infos zur Entsorgung
Sollte der Abfall verunreinigt sein, wird er als gemischte Baustellenabfälle entsorgt. Durch aussortieren oder getrennt halten von bestimmten Abfällen wie z.B. Holz, Metall oder Gipskortonplatten lassen sich einige Kosten auf der Baustelle einsparen. Auch Bauschutt aus Beton kann durch das getrennte Sammeln kostengünstiger Entsorgt werden, da aus diesem Abfall ein hochwertigerer Baustoff entsteht.
Ab dem 1. August 2023 muss auf Grundlager der LAGA Mitteilung 23 „Vollzugshinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ und der Ersatzbaustoffverordnung vor der Annahme/Übernahme von Bauschutt die Asbest- und Schadstofffreiheit nachgewiesen werden. Weitere Infos dazu finden Sie HIER
Grundsätzlich sind getrennt gesammelte Abfälle günstiger in der Entsorgung und dadurch rechnet sich auch häufig ein zweiter oder dritter Container für diese Abfälle.
Möglichkeiten der Entsorgung
BESCHREIBUNG | AVV | GEEIGNETE CONTAINER | ANLIEFERUNG | |||
Beton - reinen Betonabbruch | 170101 | Minicontainer 1 m³ | Absetzcontainer 2 bis 10 m³ | Abrollcontainer 7 bis 10 m³ | ||
gemischter Bauschutt - Natursteine, Mauerwerk, Ziegelsteine, zerkleinerten Straßenaufbruch, reinen Betonabbruch, sowie Fliesen und Kacheln, Dachziegel, ferner Mörtel- und Putzreste, normalerweise auch Wachbecken und Toiletten | 170107 | |||||
gemischter Bauschutt, der gefährliche Stoffe enthält | 170106* |