Bodenaushub oder auch Erdaushub fällt bei Baggerarbeiten oder Baumaßnahmen an.
Der Bodenaushub ist natürlich gewachsen, enthält keine Fremd- oder Schadstoffe und besteht aus verschiedenen Böden. Der Bodenaushub muss frei von jeglicher Kontamination sein, und darf keine gefährlichen Stoffe enthalten.
Mutterboden (Humus), Lehm, Sand, Steine (kein Bauschutt), Tonboden, sowie allgemeiner Aushub
Als Maßstab für die Beurteilung der Schadlosigkeit der Verwertung im Sinne von § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG gilt die überarbeitete Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“.
Was ist KEIN Bodenaushub?
Kein Bodenaushub sind Strahlsand, Schlacke, Bauschutt, Bauwerksteile, Putz, Asphalt, Ziegel und Bodenaushub der mit diesen Stapfen vermischt ist.
Infos zur Entsorgung
Bodenaushub wird je nach Belastung in die oben aufgeführten Zuordnungswerte eingestuft und haben unterschiedliche Entsorgungswege. Oftmals lässt sich anhand der Herkunft grob abschätzen, ob der Bodenaushub belastet sein könnte, ggf. ist aber eine Analyse notwendig.
Möglichkeiten der Entsorgung
BESCHREIBUNG | AVV | GEEIGNETE CONTAINER | ANLIEFERUNG | |||
Bodenaushub mit den Zuordnungswerten 0 bis 2 | 170504 200202 | Minicontainer 1 m³ | Absetzcontainer 2 bis 10 m³ | Abrollcontainer 7 bis 10 m³ | ||
Bodenaushub, der gefährliche Stoffe enthält (Zuordnungswert >2) | 170503* |