Alte muss manchmal Neuem weichen. Ob Gartenschuppen, Einfamilienhäuser oder andere Gebäude aus Beton, Stein oder Holz, uns sind kaum Grenzen gesetzt.
Für die Abbrucharbeiten sind Bagger und Spezialgeräte mit moderner Technik im Einsatz und mit unseren geschulten Mitarbeitern ein perfektes Team.
Alle anfallenden Abfälle werden fachgerecht und vorschriftsmäßig Entsorgung. Getrennthaltung und Recycling der Abfälle stehen dabei im Vordergrund. So wird z.B. Ziegeln, Beton, Fliesen, Mauersteinen ein hochwertiges Recyclingmaterial hergestellt, was eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternative zu Primärrohstoffen wie Kies und natürliche Gesteine.
Schadstoffsanierung
Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten von baulichen und technischen Anlagen spielt das Thema Schadstoffe immer mehr eine sehr wichtige Rolle. Es gilt nicht nur Vorschriften und Gesetze zu beachten und damit Mensch und Umwelt zu schützen, auch die praktische Umsetzung auf der Baustelle ist von großer Bedeutung.
Die Demontage und Entsorgung gelten besondere Anforderungen, die in Deutschland in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt sind. Die TTGRS geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.
Mit unserem geschulten Personal führen wir alle Arbeiten, wie z.B. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Demontage der Bauteile und fachgerechte Entsorgung im Zusammenhang mit der Schadstoffsanierung durch.
Asbest
Seit 1993 besteht in Deutschland ein Verwendungsverbot für Asbest und damit auch Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verboten. Davon ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten).
ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) „Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ zusammengefasst und enthalten umfassende Maßnahmen zum Schutz der Menschen, die heute Arbeiten an asbesthaltigen Materialien vorzunehmen haben
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Als Künstliche Mineralfasern (KMF) werden umgangssprachlich z.B. Glaswolle, Steinwolle und Mineralwolle bezeichnet und finden häufig als Dämmmaterial Verwendung. Bei älteren KMF, die bis etwa 2000 hergestellt wurden, stehen diese Fasern im Verdacht, krebserzeugend zu sein.
Zum Schutz der Menschen beim Umgang mit KMF sind in den technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ die Arbeiten geregelt.
Brandschaden
Bei einem Brand kann aus unbedenklichen Gegenständen oder Bauteilen eine Vielfalt an Stoffen entstehen oder freigesetzt werden, deren Gefahrenpotenzial schwer einzuschätzen ist. Unter diesen können sich u. a. toxische (insbesondere krebserregende), ätzende, umwelt- und wassergefährdende Substanzen befinden.
Nach einem Brandschaden findet bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524) „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ Anwendung. In dieser TRGS sind alle Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, die bei der Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden, begleitenden und abschließenden Arbeiten aufgeführt.