Wer Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert, muss unter Umständen ab dem 1. Juni 2014 diese Tätigkeit der Behörde anzeigen.
Betroffen sind Unternehmen, die im Rahmen anderweitiger wirtschaftlicher Tätigkeiten gelegentlich Abfalltransporte durchführen. Zum Beispiel Unternehmen, die von Zeit zu Zeit ihren Abfall auf öffentlichen Straßen zu einem Entsorger fahren. Die genannte Anzeigepflicht für die Unternehmen gilt nicht, wenn pro Jahr maximal zwei Tonnen gefährliche Abfälle und/oder maximal 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle einsammeln oder befördern werden. Weitere Infos und Antragsunterlagen gibt es online auf der Website vom niedersächsischen Gewerbeaufsichtsamt. Die Anzeige kann auch online bei der ZKS-Abfall ausgefüllt und abgesendet werden. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Weitere Infos:
Peter Plambeck Containerdienst GmbH
Humphry-Davy-Str. 25 - 27 • 27472 Cuxhaven
Tel. | : | 0 47 21 . 39 50 - 0 |
Fax | : | 0 47 21 . 39 50 - 29 |
: | info@plambeck.info |
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. | : | 07:00 - 16:00 Uhr |