17. Juni 2014/gewerblicher Abfallerzeuger im Bringsystem
Handwerker (z. B. Dachdecker), die ihre gefährlichen Kleinmengen Abfall auf ihrem Betriebshof zusammenführen und bereitstellen, um sie dann selbst zur Entsorgungsanlage des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder einer privaten Entsorgungsanlage zu verbringen, gilt auch die elektronische Nachweis- und Registerführung.
Die dabei zu beachtenden Grundsätze, die nur für niedersächsische Abfallerzeuger und Entsorgungen in niedersächsischen Entsorgungsanlagen gelten, hat die NGS in einem Merkblatt zusammengefasst.
Merkblatt für die (elektronische) Nachweisführung
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