Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01. August 2023 und der Überarbeitung der LAGA M23 „Vollzugshinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ können wir leider ab dem 1. August, auf dem Recyclinghof keinen Bauschutt mehr annehmen.
Diese neuen Vorschriften fordern, dass vor der Anlieferung von Bauschutt ein Nachweis auf Asbest- und Schadstofffreiheit erbracht werden muss. Da der Aufwand für die Annahme von Kleinmenge zu hoch ist und die Kosten für die Entsorgung dadurch extrem steigen, haben wir uns dazu entschlossen vorerst keinen Bauschutt mehr anzunehmen. Sollte es in Zukunft eine akzeptable Lösung bzw. eine Änderung in den Vorschriften für die Annahme geben, werden wir den Annahmestop zurücknehmen.