Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01. August 2023 und der Überarbeitung der LAGA M23 „Vollzugshinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sind wir leider gezwungen unsere Annahme-/Übernahmebedingungen für Bauschutt anzupassen.
Ab dem 1. August 2023 muss zwingend vor der Anlieferung von Bauschutt oder der Abholung von Bauschutt in einem Container ein Nachweis auf Asbest- und Schadstofffreiheit erbracht werden. Dieser Nachweis und die dazugehörigen Dokumente ist vor der Anlieferung/Abholung für jede Baumaßnahme und für jede Bauschuttsorte zu erbringen und uns zu übermitteln. Ohne diesen vollständig ausgefüllten Nachweis (Bescheinigung zum Nachweis der Asbestfreiheit) dürfen wir zukünftig kein Bauschutt übernehmen.