Recyclinghof wieder geöffnet
Liebe Kundinnen und Kunden des Recyclinghofes,
wir möchten gerne auch in dieser schweren Zeit Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Abfälle bei uns zu entsorgen. Daher ist der Recyclinghof Cuxhaven ab sofort wieder für Sie zu den normalen Zeiten geöffnet.
Aufgrund der zunehmenden Auswirkungen der Corona Pandemie müssen auch wir allerdings Maßnahmen ergreifen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
- Eine Anlieferung von Abfälle mit Anhänger ist aus Platzgründen nicht möglich.
- Es wird nur eine begrenzte Zahl PKWs gleichzeitig auf das Gelände gelassen.
- Zudem bitten wir alle Kunden, möglichst bargeldlos zu bezahlen, um die Ansteckungsgefahr an der Kasse zu minimieren.
- Bei Konflikten mit unsere Mitarbeiter behalten wir uns das Recht vor, Sie sofort des Platzes zu verweisen.
- Stellen Sie sich auf lange Wartezeiten ein.
Wir bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit ihre Grünabfälle abholen zu lassen. Weiter Infos dazu finden Sie unter: https://plambeck.info/gruenabfallentsorgung/
Der Recyclinghof Cuxhaven
Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen
Durch die Änderung von Grenzwerten in der POP-Verordnung, die zum 30.September rechtswirksam geworden ist, hat sich auch die Zuordnung nach der Abfallverzeichnisverordnung für HBCD-haltige Dämmstoffabfälle geändert.
Die neue Einstufung betrifft vor allem Polystyrol-Dämmstoffe, die mit HBCD als Flammschutzmittel ausgerüstet sind. Dieses sind in der Regel Expandiertes Polystyrol (EPS) und extrudiertes Polystyrol (XPS). Da bei diesen Produkten der Grenzwert für die Einstufung als gefährlicher Abfall in der Regel überschritten wird, gelten diese Abfälle ab 30. September 2016 als gefährlich und nachweispflichtig. Diese Stoffe werden der Abfallschlüsselnummer „17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“ zugeordnet und dürfen nur noch in dafür zugelassene Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden. Der Begriff „gefährlich“ meint in diesem Zusammenhang, dass die Behandlung des Abfalls gesondert zu erfolgen hat und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden muss.
Das bedeutet für Sie, dass alle Polystyrol-Dämmstoffe für die es kein Nachweis über die Unbedenklichkeit gibt, als gefährlicher und nachweispflichtiger Abfall entsorgt werden muss. Durch den größeren Aufwand und die hohen Annahmekosten der Entsorgungsanlagen steigt der Entsorgungspreis für diesen Abfall erheblich. Eine Vermischung mit anderen Abfällen führt zu einer Einstufung als gefährlichen Abfall und kann bedeutet, dass der Container nicht abgefahren werden darf oder der Behälter nachsortiert werden muss. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
Aktuell gibt es nur wenige Entsorgungsanlagen, die diese Abfälle annehmen dürfen und dann oft nur in geringen Mengen. Wir bitten Sie gegebenenfalls Kontakt mit uns aufzunehmen, um den Entsorgungsweg im Vorwege abzuklären.
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Weiterführende Links:
Bericht über die HBCD-Kriese (baulinks.de)
Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen (NGS)
Gefährliche Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger im Bringsystem
Handwerker (z. B. Dachdecker), die ihre gefährlichen Kleinmengen Abfall auf ihrem Betriebshof zusammenführen und bereitstellen, um sie dann selbst zur Entsorgungsanlage des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder einer privaten Entsorgungsanlage zu verbringen, gilt auch die elektronische Nachweis- und Registerführung. (mehr …)
Anzeigepflicht von Abfalltransporten
Wer Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert, muss unter Umständen ab dem 1. Juni 2014 diese Tätigkeit der Behörde anzeigen. (mehr …)