Gefährliche Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger im Bringsystem

Handwerker (z. B. Dachdecker), die ihre gefährlichen Kleinmengen Abfall auf ihrem Betriebshof zusammenführen und bereitstellen, um sie dann selbst zur Entsorgungsanlage des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder einer privaten Entsorgungsanlage zu verbringen, gilt auch die elektronische Nachweis- und Registerführung.

Anzeigepflicht von Abfalltransporten

Wer Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert, muss unter Umständen ab dem 1. Juni 2014 diese Tätigkeit der Behörde anzeigen.