Abfallguide: Asbest

Was fällt alles unter Asbest oder asbesthaltigen Baustoffen?

Dazu können Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Blumenkästen, Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau, Fensterbänke, Isolierung, Glaswolle, Steinwolle, Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern, Nachtspeicheröfen oder weitere Produkte gehören, in denen Asbest verbaut wurde.

Was ist KEIN Asbest?

Die von Asbest ausgehenden Gesundheitsgefahren führten 1995 zu einem Verbot des Inverkehrbringens (Herstellung, Vermarktung und Verwendung) von Asbestprodukten in Deutschland. Daher kann man davon ausgehen, dass Produkte die nach 1995 vermarktet wurden, kein Asbest enthält. Im Zweifelsfall kann nur eine genaue Recherche darüber entscheiden, ob das Material Asbest enthält oder nicht.

Allgemeine Infos zur Entsorgung

Ist die Entsorgung Asbest oder asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden.

Asbest muss staubdicht in so genannten Big-Bags verpackt werden.

Asbesthaltige Baustoffe dürfen auf keinen Fall mit Bauschutt vermischt entsorgt werden.

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