Anzeigepflicht von Abfalltransporten
Wer Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert, muss unter Umständen ab dem 1. Juni 2014 diese Tätigkeit der Behörde anzeigen.
Wer Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert, muss unter Umständen ab dem 1. Juni 2014 diese Tätigkeit der Behörde anzeigen.